Monat: Juni 2022

Exhaus-Rettung: Stadt behauptet, Bürgerbegehren sei nicht rechtskonform – Aktionsbündnis kämpft weiter

Wie dem 'Aktionsbündnis Exhaus bleibt!' am heutigen Mittwoch vom Amtsleiter des Rechtsamtes der Stadt Trier, Herrn Henn, per Email mitgeteilt wurde, kam die Stadt Trier zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren zur Rettung des Exhauses "nicht zulässig" sei. "Das hat für uns als Aktionsbündnis zu großen Irritationen geführt, da wir das Verfahren und insbesondere den Antragstext vor Start der Kampagne von mehreren Juristen haben rechtlich prüfen lassen und außerdem zu Beginn einen Termin mit Herrn Henn und dem Jugendamtsleiter Herrn Lang hatten, in dem wir vor allem über rechtliche Fragen gesprochen haben und keinerlei Bedenken bezüglich der Rechtssicherheit geäußert wurden", sagte Sabine Dengel, Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens, in einer ersten Reaktion. Das Rechtsamt der Stadt will seine Einschätzung nun noch von einer externen Kanzlei bestätigen lassen. Dies würde allerdings "einige Zeit in Anspruch nehmen". Damit wird eine gemeinsame Abstimmung mit der Oberbürgermeister*innenwahl, unabhängig vom Ausgang der rechtlichen Prüfung, aus Sicht der Initiator*innen sehr unwahrscheinlich. Die Zusammenfassung der internen Rechtsprüfung der Stadtverwaltung, die heute dem Aktionsbündnis zugesandt wurde, enthält ganze vier Gründe, warum das Bürgerbegehren nicht rechtskonform sei. Der für das Bürgerbegehren vertretungsberechtigte junge Trierer Rapper DMO sagt in einer ersten Stellungnahme: "Wir werden uns aus rechtlichen Gründen erst mal nicht zu diesen Punkten äußern, möchten aber an dieser Stelle ganz klar und auch öffentlich im Sinne der Trierer Bevölkerung sagen: Wir erheben Einspruch gegen diese Entscheidung der Stadt! Dass nun versucht wird, dem Exhaus auf rechtlichem Wege nach der Unterschriftensammlung den Garaus zu machen, ist eine Ungeheuerlichkeit!" Dass, wie wir erfahren haben, das Rechtsamt der Stadt und Frau Garbes bereits für Donnerstagfrüh diverse Pressevertreter*innen zu einem "Hintergrundgespräch" eingeladen haben, ist nun von besonderer Brisanz. Dieses Gespräch wurde dem Aktionsbündnis verschwiegen, geladen wurde das Aktionsbündnis ebenfalls nicht. Hier wird offenbar versucht, eine Deutungshoheit in der Öffentlichkeit über das Verfahren herzustellen und den…

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