Das Exhaus bleibt? Das Exhaus gerettet? Jein.

Das Exhaus bleibt? Das Exhaus gerettet? Jein.

⛪ Das Exhaus bleibt? Das Exhaus gerettet? Jein.

✍️ Wir haben die notwendigen Unterschriften zur Einreichung des Bürgerbegehrens bereits eingereicht und uns wurde auch vom Wahlamt bestätigt, dass es genügend gültige Unterschriften sind. Damit ist die Sache aber noch nicht ganz geschafft.

📖 Da einfache Petitionen „zahnlose Tiger“ sind, die meistens nur einen symbolischen Wert haben, hat sich das ‚Aktionsbündnis Exhaus bleibt‘ im Sommer 2021 dazu entschieden ein rechtlich bindendes Verfahren abzugehen. Nachlesen kann man das Verfahren unter §17a der Gemeindeordnung RLP.

⚖️ Als erstes wird das Bürgergehen noch von der Stadt Trier rechtlich geprüft. Bevor wir das Bürgerbegehren gestartet haben, haben wir uns zur Erstellung allerdings auch schon rechtlichen Rat geholt (Danke an der Stelle!), damit es rechtlich sicher ist. Außerdem hatten wir zu Beginn auch ein gutes Gespräch mit der Rechtsabteilung der Stadt.

📠 Danach muss das Bürgergehen laut Auskunft des Wahlamtes noch durch verschiedene Institutionen wie z.B. den Ortsbeirat Trier-Nord. Wenn es alle zuständigen Gremien durchlaufen hat, kommt es in den Stadtrat. Wenn die Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates dem Bürgerbegehren zustimmt, ist unser Anliegen, dass das Gebäude saniert und einem Träger zur Bewirtschaftung der Jugend- und Jugenkulturarbeit zugeführt wird, erfüllt. Wenn der Stadtrat das Bürgerbehren mehrheitlich ablehnt, kommt es zum Bürgerentscheid.

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