Sollte das Verfahren des Bürgerbegehrens verändert werden? (Hat niemand gefragt, aber wir wollten es Mal loswerden)

Sollte das Verfahren des Bürgerbegehrens verändert werden? (Hat niemand gefragt, aber wir wollten es Mal loswerden)

🎢 Sollte das Verfahren des Bürgerbegehrens verändert werden? (Hat niemand gefragt, aber wir wollten es Mal loswerden)

⭐ Ja. Jedes Bundesland hat dazu eine eigene Gesetzgebung. In Rheinland-Pfalz ist das Verfahren unter §17a der Gemeindeordnung geregelt. Wir finden, dass sich da in Zukunft einiges ändern sollte, damit der Wille der Bevölkerung sich einfacher durchsetzen kann.

🏃 Die rechtliche Prüfung seitens der Kommune, ob das Bürgerbehren zulässig ist, sollte schon vor dem Start möglich sein.

🚀 Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass in manchen Fällen das Arbeiten Online durchaus seine Vorteile haben kann. Natürlich ersetzt es kein persönliches Gespräch. Aber zur Gewährung direkter Demokratie, zur Durchsetzung des Burger*innenwillens und am Ende auch gegen Politikverdrossenheit würde die Möglichkeit zur Online-Unterzeichnung für ein Bürgerbegehren helfen.

🔞 Wir setzen uns für ein Thema der Jugend ein. Gerade hier sollten auch unter 18jährige Mitbestimmungsrechte haben. Es geht um ihre Zukunft.

🌍 Die Teilnahme beim Unterschreiben und beim Wählen sollte nicht nur auf EU-Bürger*innen begrenzt sein, sondern sich auf alle Einwohner*innen der Stadt ausweiten. Wir wohnen und leben alle hier – es sollte keine Burger*innen zweiter Klasse geben.

♀️ Außerdem wäre es natürlich auch nicht verkehrt, wenn das ganze Prozedere einen gegenderten (z.B. Burger*innenbegehren) oder geschlechtsneutralen Namen (z.B. Volksbegehren) hätte.

🏳️ Wäre nett, wenn das jemand das alles im Landtag einbringen würde.

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