Aktionsbündnis „eXhaus bleibt“ fordert Richgstellung! Stellungnahme des Akonsbündnisses zu den Darstellungen in der regionalen Presse!

Aktionsbündnis „eXhaus bleibt“ fordert Richgstellung! Stellungnahme des Akonsbündnisses zu den Darstellungen in der regionalen Presse!

Teil I: Kommunikaon/Einladung zur Anhörung

vgl.: https://www.volksfreund.de/region/trier-trierer-land/exhaus-trier-angeblich-nicht-zugestelltes-schreibengefunden_aid-77478735 https://www.volksfreund.de/region/trier-trierer-land/akonsbuendnis-exhaus-bleibt-und-stadt-trier-solltenzusammenarbeiten_aid-77621445

Die Kommunikation der Stadt Trier verlief ausschließlich namentlich über die Vertretungsberechgten des Akonsbündnisses per Mail. Der Briefkasten Hornstraße 7 galt als Unterschriensammelbriefkasten und nicht als Postadresse der im jurisschen Sinn vertretungsberechgten Personen. Die Einladung in Briefform war dementsprechend unüblich. Die Vertretungsberechgten haben stattdessen erst durch die Presse erfahren, dass eine Anhörung zum Bürgerbegehren „eXhaus bleibt“ stattfindet. Täglich haben sie auf eine Information über die Modalitäten einer Anhörung bzw. auf eine Einladung im Mailpostfach und im eigenen Briefkasten gewartet.

Sabine Dengel als Vertretungsberechgte zu diesen Vorgängen und den wenig objektiven Darstellungen der regionalen Presse: „Der Trierische Volksfreund hat vor allem den letzten Punkt in einem Arkel verarbeitet und in einem weiteren Artikel am 01.10.2022 erneut aufgegriffen. Zu den Volksfreundartikeln möchten wir kundtun, dass wir eine Richtigstellung erwarten. Für uns ist sehr befremdlich, dass wir in dieser Form als unzuverlässig dargestellt werden und damit auch unser Sachanliegen sabotiert wird. Denn Fakt ist, dass die Einladung an die Vertretungsberechtigten 5 Tage verspätet (Poststempel 20.09.22) nach der offiziellen Einladung zum Stadtrat erfolgte. Eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung entschuldigte sich sogar bei der Vertretungsberechgten des Bürgerbegehrens für die kurzfrisge Einladung. Die Einladung war nicht an die juristischen Vertretungsberechgten adressiert, sondern an den Briefkasten der Unterschriftensammelaktion, obwohl die Adressen der Vertretungsberechtigten der Stadt vorlagen. Vom bisherigen Kommunikationsweg per Mail wurde abgewichen und stattdessen der Postweg gewählt. Die vertretungsberechtigten Personen wurden auch nicht per Mail darüber informiert, dass eine Einladung auf dem Postweg an den Sammelbriefkasten ergangen sei. Als Vertretungsberechtigte des Akonsbündnisses vermisse ich, wie in Kommentierungen zur GemO gefordert, einen „wohlwollenden und unterstützenden Umgang“ sowie eine Kommunikation auf Augenhöhe der Stadt Trier mit dem Aktionsbündnis und namentlich deren Ansprechpartner:innen/Vertreter:innen. Wie die von dem Aktionsbündnis unten aufgeführten Fakten zur Kommunikation der Verwaltung mit dem Bündnis belegen, liegt zwischen dem Anspruch auf „Wohlwollen und lösungsorientierter Kommunikation/Kooperation“ und dem tatsächlichen Vorgehen der Trierer Stadtverwaltung noch ein großes Stück Arbeit. Mein Fazit: Unabhängig von dem Sachanliegen unseres Bürgerbegehrens „Sanierung/Nutzung eXhaus“, sollte ein fairer und angemessener Umgang mit bürgerschaftlichem ehrenamtlichen Engagement doch auch im Interesse der Stadt Trier liegen. „Demokratie stärken“ beginnt genau hier!“

Alle Fakten zur Kommunikation der Stadtverwaltung mit dem Akonsbündnis:

  • Gespräch: Kommunikation per Mail/private Mailadresse Vertretungsberechtigte. Montag, den 13.09.2021 um 15 Uhr im Raum „Steipe“; Anwesende: Herr Lang, Herr Henn, Vertreterin Verwaltung, 2 Vertretungsberechgte des Aktionsbündnisses
  • Terminvereinbarung – Übergabe der Unterschriften: Kommunikation per Mail /private Mailadresse der Vertretungsberechtigten. Dienstag, den 17.05.2022 Anwesende: Frau Garbes, Vertretungsberechgte des Aktionsbündnisses, Presse
  • Juristische Beurteilung der Unzulässigkeit durch die Verwaltung: Die Veröffentlichung des internen städtischen Rechtsgutachtens in Form einer Pressemitteilung erfolgte ohne vorher das Aktionsbündnis darüber informiert zu haben bzw. ohne vorher ein lösungsorientiertes Gespräch gesucht zu haben. Erst durch Anfragen der Presse erfuhr das Bündnis davon und wurde völlig unvorbereitet zu Stellungnahmen aufgefordert.
  • Externes Rechtsgutachten: Das externe Rechtsgutachten, das von der Stadtverwaltung in Auftrag gegeben wurde, wurde erst einen Tag vor der Stadtratssitzung am 27.09.22 per E-Mail zugeschickt, obwohl die Stadt schon im August die Presse darüber informierte. Ein Artikel zu der inhaltlichen Bewertung dieses Gutachtens vom Volksfreund ist datiert auf den 22.08.2022.
  • Einladung „Anhörung Stadtratssitzung“ am 28.09.2022 Kommunikation per Brief an Unterschriftensammel-Adresse. Datum des Briefs: 16.09.2022. Abgabe bei der Poststelle des Rathauses: 19.09.2022 laut Auskunft der Verwaltung. Poststempel: 20.09.2022. Der Sammelbriefkasten in der Hornstraße 7 wurde am Donnerstag, den 21.09.2022 geleert. Das Einladungsschreiben der Stadt Trier lag definiv nicht vor. Nach dem Wochenende wurde am 26.09.2022 das Schreiben im Briefkasten bei der Leerung aufgefunden. Dazu ein Auszug aus der Geschäftsordnung der Stadt Trier: „Die Ratsmitglieder und Beigeordneten, die über die technischen Voraussetzungen des Versendens und Empfangens elektronischer Post verfügen, können dem/der Oberbürgermeister/in schrilich oder elektronisch eine E- Mail-Adresse mitteilen, an die Einladungen im Sinne des Absatzes 1 übersendet werden können.“ Die Einladungen mit der Tagesordnung zu Stadtratssitzungen werden in Trier 13 bzw. 14 Tage vor der Sitzung per Mail versendet. Die Einladung zur Sitzung des Stadtrates am 28.09.2022 wurde am 15.09.2022 an die Mitglieder des Stadtrates per Mail versendet.

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