Aktionsbündnis eXhaus bleibt fordert Richtigstellung! Stellungnahme des Aktionsbündnisses zu den Darstellungen in der regionalen Presse!
Teil II: Stadtrat beschließt Unzulässigkeit – DEMOKRATIE STÄRKEN durch Klage …!?
Für die Stadtratssitzung am 28.09.22 hatte die Stadtverwaltung die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Abstimmung vorgelegt.
Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten die Möglichkeit, in der Anhörung Stellung zu beziehen. Sabine Dengel brachte in ihrer starken Rede viele Argumente vor, die auf der Grundlage des eigenen Rechtsgutachtens (INSTITUT FÜR KOMMUNALPOLITISCHE BERATUNG UND BILDUNG – IKBB), die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens belegten. (siehe Folgeteil III: Alle Fakten zu den drei vorliegenden Rechtsgutachten!)
In erster Abstimmung wurde der Änderungsantrag auf Zulässigkeit mit 11 JA-Stimmen, 28 NEIN-Stimmen und 8 ENTHALTUNGEN abgelehnt (siehe FOTO 1: Abstimmung unten).
Danach beschloss der Stadtrat den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit 27 JA-Stimmen, 8 NEIN-Stimmen, 10 ENTHALTUNGEN und erklärte das Bürgerbegehren damit für unzulässig (siehe FOTO 2: Abstimmung unten).
Nicht nachvollziehbar für uns, hatten wir doch unser 25-seitiges Rechtsgutachten unmittelbar nach Erhalt interessierten Fraktionen vor der Stadtratssitzung zur Verfügung gestellt. In diesem aus vielen Kleinspenden finanzierten Rechtsgutachten wird abschließend nach eingehender Analyse und Abwägung aller vorgebrachten Argumente der beiden Gutachten und der Rechtsprechung, konstatiert:
Das Bürgerbegehren erfüllt alle formalen Voraussetzungen nach § 17 a GemO.
Bei dieser Abstimmung ging es aber um sehr viel mehr, denn mit der Erklärung der Unzulässigkeit, hat die Stadt sich gleichzeitig der „lästigen“ Durchführung des Bürgerentscheids und damit vermeintlich auch des Sachanliegens „eXhaus bleibt“ entledigt. Das Recht auf demokratische Mitwirkung aller wahlberechtigten Trierer:innen, in dieser wichtigen Angelegenheit bei einem Bürgerentscheids abzustimmen, egal mit welchem Ausgang, war damit genommen.
Das Abstimmungsverhalten des Stadtrates hatte uns für einige Tage die Sprache verschlagen …!!!
Denn auch ungeachtet der juristischen Bewertungen, hätte dennoch der Stadtrat, auch bei der überwiegender Wertung des Begehrens als unzulässig, gemäß § 17 a GemO Abs. 1, Satz 2, die Durchführung eines Bürgerentscheids in dieser wichtigen Angelegenheit beschließen können.
Immerhin haben mindestens 4824 Trierer:innen genau das gewollt! Hätten wir in den Sommermonaten weitergesammelt, wäre garantiert die 10 000er-Marke getoppt worden.
Diesen Stadtratsbeschluss können, dürfen, wollen wir so nicht stehen lassen!
Wir werden, um unser demokratisches Recht auf einen Bürgerentscheid umsetzen zu können, gegen den Stadtrat Klage erheben müssen!
Unsere abschließende Stellungnahme überlassen wir mit einem Zitat jemand anderem:
„Als Schule der Demokratie“ wird in der Demokratietheorie den bürgerschaftlichen Partizipationsformen auf kommunaler Ebene eine hohe Wertschätzung zuteil. Um so erstaunlicher ist es, dass die Phänomene der Politikverdrossenheit gerade hier stark ausgeprägt sind und die geringe Beteiligung bei Kommunalwahlen als „dramatisch“ bezeichnet werden müssen. Bleibt die in den verschiedenen Foren eingebrachte Bürgermeinung auf Dauer ohne Konsequenzen, ist dies der „Tod jeder Bürgerbeteiligung“.
Das ist kein Zitat aus der Auftaktveranstaltung „Demokratie stärken“, die im Mai 2022 im Auftrag der Stadtverwaltung stattgefunden hatte. Es stammt aus dem Jahr 2007 von dem damaligen Oberbürgermeister Klaus Jensen anlässlich des Auftaktes der Vortragsreihe „Bürgerbeteiligung in der Kommunalpolitik“, die das Ziel hatte, DEMOKRATIE über eine Förderung bürgerschaftlichen Engagements in demokratischen Beteiligungsverfahren (u.a. Bürgerbegehren) zu STÄRKEN.