Sollte das Verfahren des Bürgerbegehrens verändert werden? (Hat niemand gefragt, aber wir wollten es Mal loswerden)
🎢 Sollte das Verfahren des Bürgerbegehrens verändert werden? (Hat niemand gefragt, aber wir wollten es Mal loswerden)
⭐ Ja. Jedes Bundesland hat dazu eine eigene Gesetzgebung. In Rheinland-Pfalz ist das Verfahren unter §17a der Gemeindeordnung geregelt. Wir finden, dass sich da in Zukunft einiges ändern sollte, damit der Wille der Bevölkerung sich einfacher durchsetzen kann.
🏃 Die rechtliche Prüfung seitens der Kommune, ob das Bürgerbehren zulässig ist, sollte schon vor dem Start möglich sein.
🚀 Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass in manchen Fällen das Arbeiten Online durchaus seine Vorteile haben kann. Natürlich ersetzt es kein persönliches Gespräch. Aber zur Gewährung direkter Demokratie, zur Durchsetzung des Burger*innenwillens und am Ende auch gegen Politikverdrossenheit würde die Möglichkeit zur Online-Unterzeichnung für ein Bürgerbegehren helfen.
🔞 Wir setzen uns für ein Thema der Jugend ein. Gerade hier sollten auch unter 18jährige Mitbestimmungsrechte haben. Es geht um ihre Zukunft.
🌍 Die Teilnahme beim Unterschreiben und beim Wählen sollte nicht nur auf EU-Bürger*innen begrenzt sein, sondern sich auf alle Einwohner*innen der Stadt ausweiten. Wir wohnen und leben alle hier – es sollte keine Burger*innen zweiter Klasse geben.
♀️ Außerdem wäre es natürlich auch nicht verkehrt, wenn das ganze Prozedere einen gegenderten (z.B. Burger*innenbegehren) oder geschlechtsneutralen Namen (z.B. Volksbegehren) hätte.
🏳️ Wäre nett, wenn das jemand das alles im Landtag einbringen würde.
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