Monat: April 2024

Die Beschwerde des Aktionsbündnis eXhaus bleibt! wurde vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz aus formalen Gründen abgelehnt.

Sabine Dengel erläutert die Meinung des gesamten Bündnisses: “Nicht wir sind gescheitert, die Bürgerbeteiligung, die Demokratie in Rheinland-Pfalz ist gescheitert. Die Beschwerde hatte das Ziel, den unbestimmten Rechtsbegriff „Begründung“ eines Bürgerbegehrens, zu klären, denn der Umgang mit unserem eXhaus-Bürgerbegehren ist in RLP kein Einzelfall. Aber dieser Inhalt wurde überhaupt nicht behandelt. Uns zeigt dies, dass der Verfassungsgerichtshof kein Interesse hatte, sich grundlegend mit dem Instrument Bürgerbegehren, als Mittel der Mitbestimmung von Bürger*innen zu beschäftigen.“

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